BAFöG

BAföG soll Student:innen helfen, die nicht von ihren Eltern finanziell unterstützt werden können. Sie bekommen monatlich einen Geldbetrag (über einen festgelegten Zeitraum), dessen Höhe von Ihren persönlichen Umständen abhängt.

Nicht jede:r Student:in kann BAföG beanspruchen. Das zuständige BAföG-Amt muss jeden Antrag einzeln prüfen. In der Regel wird nur ein Vollzeitstudium gefördert. Außerdem darf man für eine Förderung bei einem Bachelorstudiengang nicht älter als 30 und bei einem Masterstudiengang nicht älter als 35 Jahre alt sein.

Anerkannte Geflüchtete können BAföG beantragen, unabhängig davon wie lange sie bereits in Deutschland sind. Wenn noch nicht über den Asylantrag entschieden wurde, kann kein BAföG beantragt werden.

Hilfe zum BAföG und die Beantragung:

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