KiJu-Karte

Mit der KiJu-Karte der Stadt Singen können Kinder und Jugendliche aus Singener Familien mit geringem Einkommen, zahlreiche Ermäßigungen für Freizeit-, Sport- und Bildungsangebote erhalten.

Bei der Vielfalt der Angebote aus unterschiedlichsten Bereichen, beispielsweise Sport und Bewegung, Musik, Kultur, oder Ferienangebote und Camps, ist bestimmt für jeden und jede etwas dabei.

In wenigen Schritten zur KiJu-Karte

  1. Einfachen Antrag ausfüllen.
  2. Leistungsbescheid vorlegen.
  3. Ausweis des Kindes vorzeigen.

Die KiJu-Karte wird sofort und kostenlos auf den Namen des Kindes ausgestellt.

Das sollten Sie wissen

Erhalte ich bzw. erhält mein Kind eine KiJu-Karte?

 

Eine KiJu-Karte erhalten Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren, deren Eltern

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, SGB II),
  • oder Sozialhilfe (SGB XI),
  • oder Kinderzuschlag (§ 6 BKGG),
  • oder Wohngeld,
  • oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

bekommen.

Petra Merklin

Petra Merklin

Stadt Singen
Soziale Leistungen

(Erdgeschoss) DAS 2 | Zimmer 005
Julius-Bührer-Straße 2 | 78224 Singen
+49 7731 85237
Alexandra Guldin

Alexandra Guldin

Kinderchancen e.V.
Südstadttreff

Berlinerstraße 8 | 78224 Singen
+49 7731 96970550

Unterstützt uns

Ihr könnt unsere Arbeit auf vielfältige Weise unterstützen:
durch Geldspenden
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durch aktive Mitarbeit in unseren diversen Projekten
Passive, wie auch aktive Mitglieder sind uns herzlich willkommen!

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