Landesfamilienpass Baden-Württemberg

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und Eltern einen ermäßigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen (z.B. Freizeitparks, Schwimmbäder, Burgen und Schlösser).  Der Landesfamilienpass ist unabhängig vom Einkommen.

Der Pass ist gültig vom 01.01 bis 31.12. eines Jahres.

Mit dem Pass können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Stadt Singen
Bürgerzentrum Singen

August-Ruf-Straße 11/13 | 78224 Singen
+49 7731 85599

Das sollten Sie wissen

Kann ich für meine Familie einen Landesfamilienpass beantragen?

 

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die in häuslicher Gemeinschaft leben:

  • Familien ab drei Kindern
  • Alleinerziehende ab einem Kind
  • Familien, die Hartz IV oder AsylblG beziehen, ab einem Kind.
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (ab einer Schwerbehinderung mit 50%)

Wo beantrage ich einen Landesfamilienpass?

 

Der Landesfamilienpass kann in der Stadt Singen beim Bürgerzentrum im Rathaus beantragt werden. Um die Vergünstigungen nutzen zu können, müssen Sie jährlich auf dem Bürgeramt eine Gutscheinkarte abholen, die für jeweils ein Kalenderjahr gültig ist.

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