Bildungs- und Teilhabepaket
Das Paket für Bildung und Teilhabe fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Eltern können diese Hilfe für ihr Kind beantragen, wenn sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XI)
- Kinderzuschlag (§ 6 BKGG)
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Wo Sie den Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Leistungen Sie oder Ihr Kind erhalten:
Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie den Antrag beim Jobcenter des Landkreises stellen.
In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte beim Landratsamt Konstanz.
