Ankommen und Orientierung finden.
Menschen mit Fluchtgeschichte werden nach ihrer Ankunft zunächst vom Landkreis Konstanz untergebracht. Nach der vorläufigen Unterbringung erfolgt in der Regel die Anschlussunterbringung in einer Stadt oder Gemeinde des Landkreises. Für die Anschlussunterbringung ist die jeweilige Kommune zuständig.
Mit einem anerkannten Aufenthaltstitel können Zugewanderte grundsätzlich selbst eine Wohnung suchen. Ist dies zunächst nicht möglich, erfolgt die Unterbringung im Rahmen der kommunalen Anschlussunterbringung.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zur vorläufigen Unterbringung, Anschlussunterbringung sowie zu den Zuständigkeiten finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Konstanz.
